Gibt es Ausschlussgründe für eine Schmerztherapiebehandlung?


Bitte beachten Sie, dass eine Behandlung in unserem Schmerzzentrum NICHT möglich ist, sollte aktuell eines der folgenden Verfahren bei Ihnen laufen:

  • Sie haben einen Antrag auf Rente oder Rentenänderung gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist.
  • Ihr Antrag auf Rente befindet sich im Widerspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren.
  • Sie haben einen Antrag auf einen Grad der Behinderung oder einen Höherstufungsantrag / Verschlechterungsantrag gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist oder der sich im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren befindet.


Laufende Renten- oder Widerspruchsverfahren stellen eine relative Kontraindikation zur Schmerztherapiebehandlung dar. In zahlreichen Studien konnte gezeigt werden, dass der Erfolg der Schmerztherapie hierdurch herabgesetzt ist. Da die Schmerztherapie eine Verbesserung der Lebensqualität und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit trotz Schmerzen zum Ziel hat, sinken die Berentungsaussichten teilweise sogar. Schmerz ist als Berentungsgrund NICHT anerkannt. Deshalb macht eine Spezielle Schmerztherapie in den meisten Fällen erst nach abgeschlossenem Renten- oder GdB-Verfahren Sinn.

 

Daher möchten wir Sie bitten, erst dann wieder eine Terminvereinbarung bei uns anzustreben, wenn diese Verfahren abgeschlossen worden sind. Bis zum Abschluss Ihrer laufenden Verfahren können Sie selbstverständlich weiterhin regulär von Ihren Haus- und Fachärzten weiterbehandelt werden.

Sollte bei Ihnen keiner der o.g. Ausschlussgründe vorliegen, ist es möglich einen Termin zur Erstvorstellung in unserem Schmerzzentrum zu vereinbaren.